Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Auerbach Verlag und Infodienste GmbH

I. für Zeitschriftenabonnements sowie Angebote aus dem Onlineshop

Stand: 1. März 2022

II. für Anzeigen- und Mediakunden

Stand: 11. August 2020

I. AGBs für Zeitschriftenabonnements sowie Angebote aus dem Onlineshop

§ 1 Geltungsbereich

Für die Bestellung von Zeitschriftenabonnements sowie weitere Angebote unter www.heftkaufen.de, www.auszeit-webshop.de gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzt durch die bei Ihrer Bestellung mitgeteilten Konditionen in Bezug auf den jeweiligen Zeitschriftentitel. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

§ 2 Vertragsabschluss

Das Abonnement kann bei dem Verlag telefonisch, schriftlich oder elektronisch bestellt werden. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, das die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH spätestens durch Aufnahme der Belieferung annehmen kann.

Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht; die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesen Fällen entfällt auch der Anspruch des Werbers auf die Prämie. Das bei Abschluss eines Prämienabos vorgestellte Dankeschön geht dem Kunden erst nach erfolgter Zahlung zu. Prämienangebote gelten nur, solange der Vorrat reicht. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sowie Zahlungsverweigerung und Zahlungsverzug des Abonnenten ist die nicht benutzte Prämie oder der anteilige Prämienwert vom Werber zurückzugewähren. Bei Bestellung der Zeitschriften DIGITAL FERNSEHEN, DIGITAL TESTED, HDTV, BLU-RAY MAGAZIN, AUDIO TEST, SATELLIT EMPFANG + TECHNIK, AUSZEIT, HAUS & GARTEN TEST, ICH BIN u.a. kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Auerbach Verlag und Infodienste GmbH, Oststraße 40 – 44, 04317 Leipzig, Geschäftsführer Stefan Goedecke, Torsten Herres, Carsten Philipp und Florian Pötzsch, Amtsgericht Leipzig HRB 19254, zustande. Mit der Bestellung des Zeitschriftenabonnements erklärt der Kunde verbindlich, das Abonnement zu den nachstehenden Bedingungen erwerben zu wollen.

§ 3 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Auerbach Verlag und Infodienste GmbH Oststraße 40-44
04317 Leipzig
Tel: +49 (0)341 35579-100
Fax: +49 (0)341 35579-111 E-Mail: abo@av.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

Auerbach Verlag und Infodienste GmbH
Oststraße 40-44
04317 Leipzig

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Senden Sie uns keinesfalls die Ware unfrei zurück. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§ 4 Lieferung

Der Lieferbeginn ist der in der Bestellung genannte Termin oder der vertriebstechnisch nächstmögliche Termin. Die Belieferungsart steht im Belieben der Auerbach Verlag und Infodienste GmbH. Zustellungsmängel sind telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. (Telefon 0341-3 55 79-100, Fax 0341-3 55 79-111, Online vertrieb@auerbach-verlag.de). Bei Nichtlieferungen, verspäteten Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung im In- und Ausland haftet die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für fehlende oder verspätete Zustellungen aufgrund Nichtübermittlung geänderter Zustelladressen übernimmt die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH keine Haftung.

§ 5 Zahlung

Der Bezugspreis ist entsprechend dem vereinbarten Zahlungsrhythmus unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht spätestens zum in der Rechnung angegebenen Termin, gerät der Kunde nach § 286 Abs. 3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug. Dasselbe gilt, wenn eine vereinbarte Abbuchung vom Konto des Bestellers aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, scheitert.

Nach erfolgloser Mahnung kann die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH weitere zweckentsprechende Maßnahmen
zur Rechtsverfolgung vornehmen, insbesondere ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Neben dem rückständigen Bezugspreis hat der Besteller alle anfallenden Kosten der Rechtsverfolgung (Mahnkosten, Kosten des Inkassobüros bzw. des Rechtsanwalts usw.) zu tragen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behält sich die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH vor.

Die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH ist berechtigt, den Bezugspreis anzupassen, wenn und soweit der Verlag den Abgabepreis der Hefte im Einzelverkauf erhöht. Eine Preiserhöhung kann im Übrigen – nicht öfter als einmal jährlich – aufgrund gestiegener Papier-, Druck-, Lohn- oder Vertriebskosten vorgenommen werden. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % steht dem Kunden auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss der Auerbach Verlag und Infodienste GmbH innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung an den Kunden zugehen.

§ 6 Mindestbezugszeitraum und Kündigung

Ausdrücklich befristete Abonnements enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ansonsten laufen Abonnements auch nach Ablauf einer Mindestbezugszeit weiter, wenn sie nicht zuvor gekündigt werden. Nach Ablauf eines Erprobungszeitraumes beliefern wir zum regulären Abonnementpreis weiter. Eine Kündigung des Abonnements muss schriftlich per Post, Fax oder Email an den Verlag geschickt werden. Maßgeblich ist der Tag der Absendung (Poststempel genügt).

Hinsichtlich Kündigungsfristen und Laufzeitverlängerung gilt, soweit nicht im Einzelfall andere Konditionen angegeben sind, Abonnements verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Kunde sie nicht mit einer Frist von sieben Tagen nach Erhalt des vorletzten Heftes kündigt. Digitale Abonnements verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Bezugszeitraum, wenn der Kunde sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende des Bezugszeitraumes kündigt.

Für bereits bezahlte Bezugszeiten zu Abostart wird das Abonnement nach Kündigung weiter geliefert, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine fristgerechte Beendigung. Es besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Abopreise.

Automatisch verlängerte Abonnements können jederzeit zur nächsten Ausgabe gekündigt werden, solange diese sich nicht bereits in Produktion befindet. Die anteilige Rückerstattung des bereits gezahlten Abonnementpreises abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR erfolgt auf das Konto des Kunden.

§ 7 Daten und Datenschutz

Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass alle von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Kunde verpflichtet sich, der Auerbach Verlag und Infodienste GmbH Änderungen seiner Vertragsdaten unverzüglich mitzuteilen (Telefon 0341-3 55 79-100, Fax 0341-3 55 79-111, Online vertrieb@auerbach-verlag.de). Der Kunde ist damit einverstanden, dass Postdienstleister (z.B. die Deutsche Post AG) etwaige Adressän- derungen des Kunden an die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH mitteilen. Insbesondere für fehlende oder verspätete Zustellungen aufgrund Nichtübermittlung geänderter Zustelladressen übernimmt die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH keine Haftung.

Die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH berücksichtigt bei der Datenverarbeitung und -nutzung stets die schutzwürdigen Belange Ihrer Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH verarbeitet die personenbezogenen Kundendaten zur Vertragsabwicklung und gibt diese hierfür erforderlichenfalls auch an Dienstleister weiter (z.B. Auslieferer). Darüber hinaus verarbeitet und nutzt die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH die personenbezogenen Daten ihrer Kunden für eigene Werbung und Marktforschung. Dritten werden personenbezogene Kundendaten ohne entsprechende Einwilligung der Kunden nicht übermittelt.

Sie können der Verarbeitung (einschließlich Übermittlung) sowie Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung oder Marktforschung jederzeit durch eine kurze Mitteilung an die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH widersprechen (Telefon 0341-3 55 79-100, Fax 0341-3 55 79-111, online vertrieb@auerbach-verlag.de, postalisch an die oben genannte Adresse). Ein etwaiger Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages. Nach der Erfüllung des Bestellauftrages bleiben die Daten in dem gesetzlich erforderlichen Umfang gespeichert. Informationen zum Datenschutz unter: www.av.de/datenschutzerklaerung.

§ 8 Anpassung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

Die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen für Zeitschriftenabonnements sowie weitere Angebote unter www.heftkaufen.de / www.auszeit-webshop.de jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden spätestens einen Monat vor Inkrafttreten bekannt gemacht. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen für Zeitschriftenabonnements sowie weitere Angebote unter www.heftkaufen.de / www.auszeit-webshop.de nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zeitschriftenabonnements sowie weitere Angebote unter www.heftkaufen.de / www.auszeit-webshop.de als angenommen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Auerbach Verlag und Infodienste GmbH und den Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit der Auerbach Verlag und Infodienste GmbH bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Verkäufers, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird der Vertrag im Übrigen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Diese Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.


II. AGBs für Anzeigen- und Mediakunden

1 // „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2 // Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3 // Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.

4 // Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag ausdrücklich bestätigt worden ist. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Abbestellungen von Anzeigenaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluss erfolgen. Der Verlag kann die entstandenen Satz- und Produktionskosten dem Kunden in Rechnung stellen. Für Anzeigen mit Sonderplatzierungen (inklusive Umschlagseiten und Sonderformate) besteht kein Rücktrittsrecht.

5 // Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Der Verlag ist jedoch nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird der Verlag z. B. durch gerichtliche Verfügung zum Abdruck einer Gegendarstellung zu einer Anzeige verpflichtet, hat der Auftraggeber dieser Anzeige die Kosten der Gegendarstellung nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen.

6 // Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für per Datenübertragung oder per Datenträger übermittelte Anzeigen wird keine Haftung für Richtigkeit und Qualität des Druckergebnisses übernommen; Eingriffe in die Dateien werden weder vom Verlag noch von der Druckerei durchgeführt.

7 // Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung der entsprechenden Druckschrift reklamieren. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäfts-verkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.

8 // Für inhaltliche fehlerhafte oder unvollständige Daten wird jede Haftung abgelehnt.

9 // Es werden vom Verlag vor Drucklegung keine Probeabzüge von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten fertigen Druckunterlagen geliefert.

10 // Farben werden üblicherweise im Zusammendruck aus den Euroskala-Farben Cyan, Magenta, Yellow und Black erzeugt. Bei Zusatzfarben aus der HKS-Farbskala für Zeitungsdruck des HKS-Warenzeichenverband e. V. behält sich der Verlag das Recht vor, ebenfalls den Farbton im Zusammendruck zu erzeugen, wobei bei der Farbwiedergabe Abweichungen zum Originalton nicht auszuschließen sind. Farben aus der Pantone-Farbskala (Pantone Inc. Carlstadt, New Jersey) können in der Regel nicht im Zusammendruck erzeugt werden, sodass der ausgewiesene Aufschlag je Pantone-Farbe zu bezahlen ist.

11 // Geringe Farb- und Tonabweichungen sind durch das Druckverfahren bedingt. Reklamationen aufgrund nicht korrekter Druckunterlagen können vom Verlag nicht anerkannt werden.

12 // Sind keine besonderen Größen vereinbart oder vorgegeben, wird die Anzeige mit der für eine solche Anzeige üblichen Höhe abgedruckt und berechnet. Weicht bei einer fertig angelieferten Druckunterlage die Abdruckhöhe von der bestellten Abdruckhöhe im Auftrag ab, gilt das Maß der in Abdruck gebrachten Anzeigenhöhe. Angefangene Millimeter werden dabei auf volle Millimeter nach oben gerundet.

13 // Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen deutlich mit dem Wort „Anzeige“ zu versehen, die nicht als solche zu erkennen sind. Textteilanzeigen müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Teil unterscheiden.

14 // Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

15 // Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

16 // Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

17 // Storniert der Kunde den Anzeigenauftrag vor Ablauf oder der vereinbarten Zahl von Schaltungen, werden eventuell angefallene Rabatte der Mal- und Mengenstaffel auf das tatsächlich abgerufene Volumen zurückrabattiert.

18 // Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge – sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde – mit dem Einführungstermin des neuen Tarifs in Kraft.

19 // Bei Druckvorlagen, die zusätzliche Satz-, Film- und Lithokosten verursachen, werden diese in Rechnung gestellt. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen und Belichtungsdateien nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.

20 // Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe übernommen werden.

21 // Kosten für die Anfertigung bestellter Sujets, Filme, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

22 // Die Bearbeitung offener Daten oder das Berichtigen falsch gelieferter Anzeigenformate verursachen zusätzlichen Aufwand, der zu Selbstkosten in Rechnung gestellt wird.

23 // Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf diese Anzeigen werden nur auf dem Postweg weitergeleitet.

24 // Druckunterlagen, die vom Auftraggeber nicht ausdrücklich zurückverlangt werden, bewahrt der Verlag sechs Monate lang auf. Für Schäden oder Verluste, die durch höhere Gewalt entstehen, übernimmt der Verlag keine Haftung.

25 // Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Kundendaten mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

26 // Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

27 // Anzeigen – Neugestaltung und Entwürfe – werden gesondert berechnet.

28 // Technisch bedingte Veränderungen in Produktion, Verarbeitung, Papier und Erscheinungsweise behalten wir uns bei allen Ausgaben vor.

29 // Stornierungen sind nur bis zum Anzeigenschluss möglich, danach ist der Verlag berechtigt, dem Kunden auch ohne ordnungsgemäße Lieferung der Druckunterlagen den vollen Anzeigenpreis der gebuchten Ausgabe zu berechnen. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen:

  1. Digitale Druckvorlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. Disketten, Cartridges, CD-ROMs), direkt oder indirekt per Fernübertragung (z. B. ISDN) an den Verlag papierlos übermittelt werden.

  2. Unerwünschte Druckresultate (z. B. durch fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf ein Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch.

  3. Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.

  4. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax an der Verlag zu senden, um die sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Kunden ausdrücklich angefordert werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet.

  5. Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an den Verlag übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Kunden zurückgeschickt.

  6. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind.